Förderphase 2023 - 2029:
Ehrenamtliche Bürgerprojekte: (aktualisiert am 15.02.2024)
Vorbehaltlich der Bereitstellung von Landesmitteln besteht auch weiterhin in der LEADER-Region Bitburg-Prüm die Möglichkeit, besondere Projekte mit einem Beitrag von bis zu 2.000 Euro zu unterstützen. Die Vorhaben sollen einen Beitrag zur Stärkung des Ehrenamtes leisten. In jedem Jahr werden gesonderte Förderaufrufe gestartet. Die Regelungen zwischen den Projektträgern und der LAG Bitburg-Prüm können hier im Detail entnommen werden. Für die Vorlage der Projekte ist die Zielvereinbarung in Verbindung mit einem Kostenvoranschlag bzw. einer realistischen Kostenschätzung zu verwenden. Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) wählt die eingereichten Projekte auf der Grundlage von Auswahlkriterien aus.
Geschäftsordnung: (aktualisiert am 12.08.2024)
Die Geschäftsordnung der LAG Bitburg-Prüm enthält die Einzelregelungen für Gestaltung der Arbeits- und Abstimmungsprozesse innerhalb der LAG und ihrer Gremien.
Die aktuelle Mitgliederliste kann hier eingesehen werden.
Auswahlkriterien: (aktualisiert am 12.12.2023)
Die LAG Bitburg-Prüm entscheidet auf der Grundlage von Projektauswahlkriterien über die Auswahl der Projekte.
Die Auswahlkriterien für LEADER-Projekte finden Sie hier.
LILE: (aktualisiert am 27.07.2023)
Die LAG Bitburg-Prüm hat im Rahmen der Bewerbung als eine der rheinland-pfälzischen LEADER-Regionen im Rahmen eines breiten Beteiligungsprozesses eine Lokale Integrierte Ländliche Entwicklungsstrategie (LILE) für die Förderperiode 2023 - 2029 erarbeitet.
Förderaufrufe nach FLLE 2.0 Im LEADER-Ansatz: "Innenstädte der Zukunft", "Kleinstunternehmen der Grundversorgung" und "Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen"
(eingestellt am 27.07.2023)
Wie in der vergangenen Förderphase werden auch weiterhin aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) zusätzliche Förderangebote zur Verfügung gestellt. Es werden wiederum jeweils gesonderte Förderaufrufe veröffentlicht. Projektauswahl- und Antragsverfahren laufen über die LAG Bitburg-Prüm. Es gelten jedoch spezifische Auswahlkriterien.
Vordrucke:
(eingestellt am 28.08.2023)
Für die Einreichung der Vorhaben ist der Vordruck des Steckbriefes zu verwenden.
Publizitätsvorschriften:
(eingestellt am 12.08.2024)
Hinweise zur Publizität sind dem Merkblatt zur Informations- und Sichtbarkeitsmachung zu entnehmen.
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Vorab-Information für potenzielle LEADER-Projektträger
(eingestellt am 06.09.2017)
Die LAG-Geschäftsstelle hat für interessierte Projektträger wesentliche Informationen zu den Rahmenbedingungen der LEADER-Förderung und der damit verbundenen Antragstellung zusammengestellt.
Förderphase 2014 - 2020:
LILE: (aktualisiert am 11.03.2021)
Die LAG Bitburg-Prüm hat im Rahmen des Programms EULLE ein Lokales Integriertes Ländliche Entwicklungskonzept (LILE) erarbeitet, um den strukturellen Herausforderungen in der Region Bitburg-Prüm zu begegnen.
Geschäftsordnung: (aktualisiert am 11.03.2021)
Die Geschäftsordnung der LAG Bitburg-Prüm enthält die Einzelregelungen für Gestaltung der Arbeits- und Abstimmungsprozesse innerhalb der LAG und ihrer Gremien.
Förderaufrufe der Lokalen Aktionsgruppe Bitburg-Prüm:
Projektauswahl- und Antragsverfahren:
(aktualisiert am 11.06.2018)
- Die Bewertung und Entscheidungsgrundlage der LAG zu einem Projekt wird auf der Grundlage eines
Projektsteckbriefes vorgenommen, der über die LAG-Geschäftsstelle der LAG eingereicht wird.
- Die LAG führt öffentliche Projektaufrufe unter Angabe des jeweils zu verhandelnden
Fördermittelbudgets durch. Jedes Projekt stellt sich einem Ranking der eingereichten Projekte im
jeweiligen Projektaufruf. Reicht das festgelegte Mittelbudget im jeweiligen Projektaufruf nicht aus,
um alle Projekte zu bedienen, so besteht die Möglichkeit einer erneuten Projekteinreichung im
nächsten Projektaufruf.
- Alle Projekte, die im Rahmen des LILE umgesetzt werden sollen, müssen sich einem Projektauswahl-
prozess unterziehen. Die LAG Bitburg-Prüm entscheidet auf der Grundlage von
Projektauswahlkriterien über die Auswahl der Projekte.
- Nach erfolgter Auswahl des Projektes durch die LAG, reicht die Geschäftsstelle den Förderantrag
(Antragsvordruck und Erläuterung sowie Kosten- und Finanzplan) an die Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion Trier zur Bewilligung weiter. Erst wenn der Bewilligungsbescheid dem
Projektträger vorliegt, darf mit dem Projekt begonnen werden.
- Für gebietsübergreifende und transnationale Projekte (sog. Teilmaßnahme M 19.3) sind folgende
Vordrucke zu verwenden: Antragsformular, Anlage Kooperationsvorhaben zum Antrag und
Kosten- und Finanzierungsplan.
Förderaufrufe nach GAK 8.0 "Kleinstunternehmen der Grundversorgung" und GAK 9.0 "Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen":
(aktualisiert am 28.12.2021)
Im Rahmen des LEADER-Ansatzes werden seit 2017 aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) zusätzliche Förderungen angeboten. Es werden jeweils
gesonderte Förderaufrufe veröffentlicht. Projektauswahl- und Antragsverfahren laufen ebenfalls über die LAG Bitburg-Prüm.
Es gelten jedoch spezifische Auswahlkriterien. Folgende Unterlagen sind zu verwenden:
- Projektsteckbrief
- Antragsvordruck
Förderaufrufe nach GAK 10.0 "Regionalbudget - Förderung von Kleinstprojekten":
(aktualisiert am 10.12.2019)
Projektauswahl- und Antragsverfahren laufen ebenfalls über die LAG Bitburg-Prüm. Es gelten wiederum spezifische Auswahlkriterien. Für die Vorlage der Vorhaben sind folgende Vordrucke zu verwenden:
- Projektsteckbrief
- Antragsvordruck
Bürgerschaftliche Ehrenamtsprojekte:
(aktualisiert am 20.04.2021)
Mit der Bereitstellung von Landesmitteln besteht in der LEADER-Region Bitburg-Prüm die Möglichkeit, besondere Projekte mit einem Betrag von bis zu 2.000 Euro zu unterstützen. Die Vorhaben sollen eine Beitrag zur Stärkung des Ehrenamtes leisten. In jedem Jahr werden gesonderte Förderaufrufe gestartet. Die Regelungen zwischen den Projektträgern und der LAG Bitburg-Prüm können hier im Detail entnommen werden. Für die Vorlage der Projekte ist die Zielvereinbarung zu verwenden.
Die Lokale Aktionsgruppe wählt die eingreichten Projekte auf der Grundlage von Auswahlkriterien aus.
Wegebaumaßnahmen außerhalb der Flurbereinigung - Maßnahme 04c):
(aktualisiert am 16.12.2019)
Kommunen, die in LEADER-Regionen liegen, können in den Genuss einer erhöhten Förderung in Höhe von 10% zusätzlicher zur Standardförderung kommen. Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) muss jeweils zu jedem Weg ihre Unterstützung formal bestätigen. Zur Beratung des Antrages in der LAG ist ein Antragsvordruck zu verwenden. Die finale Auswahl der Wegebaumaßnahmen erfolgt nicht durch die LAG sondern durch ein Auswahlgremium auf Landesebene.
Vordruck für die Bescheinigung des Finanzamtes über die Vorsteuerabzugsberechtigung:
Die Förderung der Mehrwertsteuer ist nur möglich, wenn sie im Rahmen der nationalen Rechtsvorschriften zur Mehrwertsteuer nicht rückerstattet wird. Anträge auf die Ausstellung einer Bescheinigung sind mit einer Kopie des Förderantrages mit einer Beschreibung der zu fördernden Maßnahme dem zuständigen Finanzamt vorzulegen. Zuständig für die Erteilung der Bescheinigung ist der für den Antragsteller zuständige Veranlagungsbezirk des für die Umsatzbesteuerung zuständigen Finanzamtes
De-minimis-Erklärung:
Werden Beihilfen/Zuwendungen an Unternehmen gewährt, ist zu klären, ob es sich um sog. De-minimis relevante Beihilfen handelt. Der Antragsteller hat hierzu eine Erklärung (Vordruck und Erläuterung) abzugeben.
Zielindikatoren:
Zur Erfassung der Zielindikatoren ist der folgende Vordruck zu verwenden: Erfassung Zielindikatoren.